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Arbeiten am Laptop

Whistleblowing

Unternehmen mit 50 - 249 Angestellten sind lt. HSchG verpflichtet, eine interne Meldestelle bis spätestens 17.12.2023 einzurichten. Die gesetzliche Umsetzungsfrist für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter ist bis spätestens 25.08.2023. 

Durch unsere Kooperationspartner können wir ihnen eine zeitgerechte Umsetzung anbieten.

Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen vom Konzept bis zur Implementierung auch mehrsprachig an. 

 

Im Auftrag Ihres Unternehmens, können wir eine vollständige Fall-Bearbeitung sowie den laufenden Betrieb einer internen Meldestelle  durchführen.


Weitere Details haben wir für Sie in einem gemeinsamen Blogeintrag mit meiner Partner - Kanzlei Nagy & Fischer Rechtsanwälte zusammengefasst.

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