top of page


Whistleblowing
Unternehmen mit 50 - 249 Angestellten sind lt. HSchG verpflichtet, eine interne Meldestelle bis spätestens 17.12.2023 einzurichten. Die gesetzliche Umsetzungsfrist für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter ist bis spätestens 25.08.2023.
​
Durch unsere Kooperationspartner können wir ihnen eine zeitgerechte Umsetzung anbieten.
​
Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen vom Konzept bis zur Implementierung auch mehrsprachig an.
Im Auftrag Ihres Unternehmens, können wir eine vollständige Fall-Bearbeitung sowie den laufenden Betrieb einer internen Meldestelle durchführen.
Weitere Details haben wir für Sie in einem gemeinsamen Blogeintrag mit meiner Partner - Kanzlei Nagy & Fischer Rechtsanwälte zusammengefasst.
bottom of page